17.02.2010
Presseinfo 02/10 Die Grünen Wangerooger
Die Grünen Wangerooger sehen sich nach dem Erörterungstermin zum geplanten Golfplatz auf Wangerooge vom Dienstag, den 09.02.2010, und dem gestrigen Umwelt-, Planungs- Feuerwehr- und Bauausschuss der Gemeinde Wangerooge, auf denen die Thematik Golfplatz erneut erörtert wurde, in ihrer Einschätzung zum Sachstand zum geplanten Golfplatz im Ostinnengroden der Insel Wangerooge bestätigt:
Ein Golfplatz auf Wangerooge scheint möglich,
rechtlich ist aber nur die kleine Lösung möglich, zum Wohle der Natur!
Der Ratsherr Peter Kuchenbuch-Hanken nahm als Vertreter der SPD/Grünen Gruppe des Rates an diesem Treffen teil. Die Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde und der Nationalparkverwaltung konnten den Anwesenden am 09.02. sehr gut verdeutlichen, in welchem komplizierten Geflecht aus EU-Recht, Bundesnaturschutzgesetz, Richtlinien der Nationalparkverwaltung und UN-Artenschutzrecht, sich die Fläche, auf der der Golfplatz geplant wird, befindet. Die ca. 17ha große Fläche besteht zu zwei Dritteln aus Flächen, die zum Flugplatz gehören und zu einem Drittel aus einer Fläche des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer.
Nach dem Auftrag von Niedersachsens Umweltminister Sander aus dem September 2009, sollten beide Behörden einen Kompromiss zwischen Sport und Natur erarbeiten, der das sportlich mögliche mit dem rechtlich machbaren enthalten sollte.
Als oberste Prämisse für die Behörden bei ihrer Arbeit stand dabei: Vollkommen unvoreingenommen einen Kompromiss zwischen Sport und Natur zu erarbeiten, der aber zudem absolut rechtliche Sicherheit haben musste, um etwaigen Klagen, von welcher Seite auch immer, stand halten zu können.
Als Ergebnis präsentierten die Behörden folgendes Resultat, dass beim Bau des Naturgolfplatzes berücksichtigt werden muss (und dem Wangerooger Golfclub so seit September 2009 bekannt ist und als Planungsgrundlage dienen sollte).
- eine detaillierte Flächenvorgabe
- die Bodenstruktur darf nicht verändert werden
- Keine Düngung
- keine Pflanzenschutzmittel
- keine Entwässerung
- keine Bewässerung
- die Offenheit der Landschaft muss erhalten bleiben
- keine Anpflanzungen von Gehölzen
- keine Ballfangzäune
- Erhalt der Brut- und Rastvögelplätze in der Nationalparkfläche (NP-Fläche)
- Bespielbarkeit der NP-Fläche nur zwischen 21.06. und 14.09.
Die Vertreter des Wangerooger Golfclubs, Henning Neuhaus als Präsident und Volker Nannizzi als Beisitzer, konnten und wollten mit diesem von den Behörden vorgestellten Kompromiss nicht leben. Aus ihrer Sicht verständlich, denn von einem herkömmlichen Golfplatz, ist der durch diese Auflagen reduzierte Platz auf Wangerooge dann doch Meilen entfernt. „Wir Grünen Wangerooger freuen uns das ein Kompromiss zwischen Sport und Natur gefunden werden konnte!“ so Kuchenbuch-Hanken.
Einige der Vorgaben der Behörden stehen einer Anerkennung des geplanten Golfplatzes durch den Deutschen Golf Verband entgegen, und machen damit einen wirtschaftlichen Betrieb dieses Golfplatzes nach Aussage der Vertreter des Golfclubs Wangerooge, z.B. mit dem Betrieb einer Golfschule, unmöglich. Die Vertreter des Wangerooger Golfclubs glaubten somit keinen Investor für ihr Vorhaben finden zu können. Insbesondere die Einschränkung der Spielbarkeit der NP-Fläche auf 21.06. bis 14.09. ginge ihrer Meinung nach gar nicht. Mittlerweile scheint sich mit der Kooperation des Golfclubs mit den Mennhauser Golfern hinsichtlich der Anerkennung durch den DGV jedoch eine Möglichkeit abzuzeichnen, was auch die Grünen Wangerooger freut.
Vollkommen unverständlich für die Wangerooger Grünen war jedoch zunächst das Vorgehen des Wangerooger Golfclubs im Erörtertungstermin am Dienstag.
„Die vom Golfclub vorgestellten neuen Pläne für den Golfplatz lagen zum Teil in Nationalparkflächen, sogar in Flächen der Schutzzone I, die noch nie zur Disposition stand. Für mich ist so ein Vorgehen des Wangerooger Golfclubs vollkommen unverständlich. Seit September 2009 sind dem Golfclub die Vorgaben unter anderem die detaillierte Flächenvorgabe der Unteren Naturschutzbehörde und der Nationalparkverwaltung bekannt, wie sie den Golfplatz planen sollen. Stattdessen wurden uns hier vollkommen indiskutable Pläne vorgelegt, und das, wo man sich nach Auskunft des Golfclubs doch so in Zeitnot befindet“, so grünen Ratsherr Peter Kuchenbuch-Hanken.
Um eine größere Rechtssicherheit zu erlagen ist es unabdingbar, dass Daten von Brut- und Rastvögeln aus zwei weiteren Jahren (2008 und 2009) in die Bewertung der Fläche mit eingearbeitet werden müssen. Daten aus fünf Jahren sind vorgeschrieben, bislang wurden nur Daten aus drei Jahren berücksichtigt (2005-2007). „Mich wundert, dass die Verwaltung dies nicht vorher wusste“, so Kuchenbuch-Hanken.
„Das kostet neben Zeit auch wieder viel Geld. Geld, das die Gemeinde Wangerooge nicht hat, aber verauslagen muss und nur dann wieder bekommt, wenn der Golfplatz auch gebaut wird. So lautete es zumindest seinerzeit in einem Schreiben des Golfclubs an den Bürgermeister. (Im Schreiben vom 13.08.2007 des Golfclubs Insel Wangerooge, in der der Club eine Kostenbeteiligungszusage bis zu einer maximalen Höhe von 40.000.-€ „…zum Zwecke der Errichtung eines 9-Loch Golfplatzes inclusive einer Driving-Range…“ zusagt, allerdings auf Seite zwei des Schreibens davon spricht, dass „ …die Mittel zweckgebunden und nach Erreichung des Zweckes, in Höhe des Standes des bis dahin vorhandenem Spendenaufkommens, verfügbar…“ sind.) Also doch nicht ganz 40.000.- Euro?
Die gesamten Kosten der Gemeinde Wangerooge für einen Golfplatz belaufen sich ohne die neuen Erhebungsdaten für Brut- und Rastvögel der Jahre 2008/09 seit dem Jahr 2000 allerdings schon auf fast 100.000.- €, die Kosten der Verwaltung nicht mitgerechnet“, so Kuchenbuch-Hanken. Was ist mit der Übernahme dieser restlichen 60.000.- Euro?
Leider müssen die restlichen Kosten wohl auch die Wangerooger mitbezahlen, die sich beim Bürgerentscheid 2003 mit großer Mehrheit gegen dieses Vorhaben ausgesprochen haben.