21.06.2007
Varel, den 20.06.2007
Offener Brief an Henning Neuhaus, Präsident des Golfclubs Insel Wangerooge e.V.
Lieber Henning,
ich freue mich über die Gründung des Golfclubs, welcher sich zum wichtigsten Ziel gesetzt hat, die Finanzierung der Umweltverträglichkeitsstudie zu ermöglichen. Denn erst diese wird eine entsprechende Planungssicherheit schaffen.
Das in der weiteren Vorbereitung, der Golfclub auf einen konstruktiven Austausch von Argumenten hofft (Pressenotiz NWZ, 16.06.2007), ist ebenfalls sehr begrüßenswert.
Leider kann ich diesen Ansatz in Deinen offenen Brief vom 18.06.2007 auf der Homepage www.insel-wangerooge.de nicht erkennen.
Das Du falsche Angaben zu Belästigungen von Vögel und Wertigkeiten von Naturräumen machst, ist ja noch zu verstehen. Das dabei aber auch Beispiele angeführt werden, die mit der Sache Golfplatz nichts zu tun haben, deren Zusammenhänge völlig falsch sind und als einziges Ziel haben den Mellumrat in Misskredit zu bringen, hat mit einem konstruktiven Austausch von Argumenten wenig zu tun.
Das es Erhebungen gibt, die auf vielen Golfplätzen einen Zuwachs an Pflanzen und Tieren bescheinigen ist völlig unstrittig – wenn ich auf einem Maisacker einen Golfplatz baue ist das sicherlich der Fall.
Der Mellumrat ist nicht grundsätzlich gegen Golfplätze, nur eben nicht in einem besonders wertvollen Biotop mit seltenen Tier- und Pflanzenarten. Die Verträglichkeit für das Vorhaben einen Golfplatz im Ostinnengroden zu bauen, soll die Verträglichkeitsstudie klären und es ist müßig jetzt darüber zu streiten. Der Mellumrat steht aber gerne bereit, zu den Wertigkeiten des Ostinnengrodens Auskunft zu geben, falls das wirklich gewünscht ist.
Damit auch hoffentlich nicht weiterhin falsche Aussagen zu anderen Vorgängen auf der Insel Wangerooge kursieren, hier noch eine Richtigstellung:
Der Grundwasserspiegel auf Wangerooge lässt sich eigentlich nur durch eine Möglichkeit anheben: durch Zufuhr von Wasser, also Regen. Darauf hat der Mellumrat keinen Einfluss!
Was Du meinst, ist wahrscheinlich etwas anderes:
Für die Herstellung von Buhnenbauwerken vor dem Wangerooger Dorfgrodendeich erteilte die Nationalparkverwaltung (nicht der Mellumrat!) dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft und Küstenschutz (NLWK) eine Ausnahme gem. § 28 a(5) NNatG.. Teil der Ausnahme waren u.a. Kompensationsmaßnahmen im Westinnengroden. Dabei wurden im Westinnengroden in den Grüppen (nicht in den Hauptentwässerungsgräben) der so genannten Janssen-Weide verschließbare Rohre eingesetzt. Diese Maßnahme soll bewirken, dass zur Brutzeit (Feb./März - Juli) das Oberflächenwasser nicht so schnell abfließt. Der Hintergrund von solchen Aufstaumaßnahmen ist sehr komplex und wird in vielen Wiesenvogelbrutgebieten erfolgreich praktiziert.
D.h. aber auch, in den Wintermonaten sind die Rohre gar nicht verschlossen!
Wer sich auch genauer mit der Maßnahme befasst, wird feststellen, dass diese wohl kaum Auswirkungen auf die Westbebauung haben kann, sondern wohl offensichtlich die Drainierung der Westbebauung nicht unterhalten wurde – wofür nicht der Mellumrat verantwortlich gemacht werden kann.
Das kein Zusammenhang besteht zwischen der Kompensationsmaßnahme und dem im Keller stehendem Wasser einiger Insulaner, wird von den Deichbehörden (NLWKN) bestätigt und ist auch der Gemeinde Wangerooge bekannt.
Ein Projekt zur Wiederanpflanzung des gefleckten Knabenkrauts (Dactylorhiza maculata) hat es nie gegeben und auch der Wiesenschnitt wurde nicht eingestellt, denn dieses wäre kontraproduktiv für einen erfolgreichen Wiesenvogelschutz. Auch die weiteren von Dir angegebenen Zusammenhänge sind grundsätzlich falsch. Diese hier zur erläutern würde den Rahmen sprengen, den Biologie ist kompliziert und umfangreich. Gerne stehen wir aber auch zu diesem Thema zur Verfügung, sachkundig Auskunft zu geben.
Ich hoffe damit zur Versachlichung der Diskussion beizutragen und wiederhole noch einmal das Angebot, als kompetenter Partner in Naturschutzfragen zur Verfügung zu stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias
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Mathias Heckroth
Geschäftsführer
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