21.02.2005
Ende der Ausbaustrecke?

(hp) Hatten die Wangerooger Gastronomen sich in den letzten zwei Jahren über die Anzahl qualifizierter Bewerbungen für die bei Fachkräften sonst eher unbeliebten Saisonarbeitsstellen gefreut, wird ihnen nun durch die sogenannten "Hartz Gesetze" ein nicht unbeträchtlicher Wermutstropfen kredenzt. Am 01.02.2006 endet die Übergangsfrist einer Sonderregelung für Saisonarbeitnehmer/innen beim Arbeitslosengeld. Konnten saisonabhängig Beschäftigte sich bisher innerhalb von sechs bzw. sieben Monaten einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erarbeiten, so müssen ab Februar 2006 dafür zwölf Monate gearbeitet werden. Das stellt vor allem die Betriebsinhaber vor ein schier unlösbares Problem. Reicht das Angebot innerhalb der Saison an Gaststätten und Hotelbetten knapp aus, so besteht im Winter unbestritten ein zu großes Überangebot daran auf der Insel, so dass Personal entlassen oder Betriebe Mangels Gästen gar ganz geschlossen werden müssen, um damit die Betriebskosten in einigermaßen wirtschaftlichen Grenzen halten zu können. Für die meisten saisonabhängigen Arbeitnehmer/innen bedeutet diese neue Regelung, dass sie in den Wintermonaten für fünf bis sechs Monate ohne Einkommen dastehen und damit zwangsweise aus der offiziellen Arbeitslosenstatistik verschwinden werden.
"Ein unzumutbarer Zustand", findet ein Mitglied der Inselgruppe des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes. "Qualifizierte Arbeitnehmer/innen, die nicht nur betriebstreu sind, sondern auch die größere Arbeitsbelastung während der Sommersaison problemlos bewältigen, werden durch diese Gesetzgebung zum abwandern ans Festland gezwungen um dann durch Mitarbeiter/innen ersetzt zu werden, die erst wieder über Monate eingearbeitet werden müssen und die dann zum Saisonende den Betrieb als eingearbeitete Arbeitskraft wieder verlassen um wiederum in die unbezahlte Arbeitslosigkeit ans Festland geschickt werden. Das wird zu einer unverhältnismäßigen Mehrbelastung für die saisonabhängigen Inselbetriebe führen, die wegen des krisengeschüttelten Inlandtourismus eh bereits am Rand des Existenzminimums arbeiten. Zumal gerade die Wangerooger Inselbetriebe zukünftig nicht nur die Mehrbelastungen von Hartz VI, Basel II und die Auswirkungen des hausgemachten Wirtschaftsverfalls der Republik zu tragen haben werden, sondern auch die Kosten und Einschränkungen für die Insel, die durch den Jade-Weser-Port vor Wilhelmshaven, die Fahrwasservertiefungen und dem Offshore-Windpark Nordergründe entstehen werden und in ihrer Tragweite überhaupt noch nicht abzuschätzen sind."
Für langjährige Inselarbeitnehmer/innen wird auch der Wohnortwechsel kein Tabuthema mehr sein. Auf einer Informationsveranstaltung im Hotel Hanken bestätigte der Referent Heinrich Kruse vom Job-Center-Friesland, dass es vermehrt Einzelfallprüfungen geben wird, inwieweit es den betroffenen Insulanern zuzumuten ist, einen Arbeitsplatz am Festland annehmen zu müssen.
Anmerkung des Verfassers: Natürlich nur, wenn einer von den fünf Millionen registrierten Arbeitslosen dort den Arbeitsplatz nicht schon für sich entdeckt hat
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