Tagesbilder - Juni 2003
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     Das Tagesbild


16.06.03
Richtigstellung:

Es gab kein Verbot der Verwendung des Logos der Gemeinde bzw. des Kurverwaltungsbetriebes unter den unten näher bezeichneten Auflagen war die Verwendung des Logos gestattet.

Auszug aus einer E-mail des Bürgermeisters vom 16.06.2003

Bitte nehmen Sie nochmals zur Kenntnis, dass Ihnen gegenüber kein Verbot der Verwendung des Logos der Gemeinde bzw. des Kurverwaltungsbetriebes ausgesprochen wurde. In meinem Schreiben vom 30. Juni 2002 an den Küstenserver heißt es wörtlich:

"Das Wangerooge-Logo darf von Externen nur in den im Corporate Design festgelegten Größen, Farben und Stilelementen verwendet werden. Es gibt weiterhin die Möglichkeit, auch mit dem Logo und der Sonne zu gestalten, wobei jedoch das Logo "unten rechts" und die Sonne "oben links" positioniert werden sollten, um Verwechslungen mit öffentlichen Publikationen der Gemeinde oder des Kurverwaltungsbetriebes zu vermeiden. Dem Logo darf auch nur der Claim "Erholung ist eine Insel" oder ein sonstiger von der Gemeinde oder dem Kurverwaltungsbetrieb freigegebener Claim hinzugefügt werden, wobei dieser Claim rechts des Logos darzustellen ist. Nur unter diesen Vorgaben ist die Verwendung des Logos und der Stilelemente erlaubt. Ihre Internetpräsentation entspricht diesen Grundsätzen nicht. Ich bitte Sie dringend, Ihre Internetpräsentation anzupassen."

Eine weitergehende Beantwortung Ihrer eMail dürfte sich erübrigen.
Ich erwarte, dass Sie Ihre Darstellung, ich hätte Ihnen bzw. dem Küstenserver die Verwendung des Logos verboten, richtigstellen.

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Küstenserver:
Ergänzende Stellungnahme
Nicht dem Küstenserver, sondern der TIWO GbR wurde die Verwendung des LOGOs nur unter Auflagen gestattet und nicht verboten. Die Küstenserver GbR hat das Logo der Gemeinde- und Kurverwaltung nie für eine eigene Darstellung verwendet. Für die Verwendung des Logos auf den seinerzeit in die Homepage des Küstenserver integrierten Seiten der Kurverwaltung wurde die Küstenserver GbR von der Kurverwaltung ausdrücklich ohne Auflagen durch Auftrag autorisiert.

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12/06/03
Wangerooge Logo
(hp) Am 4. Juni bekamen alle Mitglieder des Verkehrsvereins Wangerooge e.V. elektronische Post vom Leiter des Tourist-Service. Darin wurde den Mitgliedern angedient das, als Grafik im Anhang beigelegte, offizielle Wangerooge-Logo "für Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit/Internet" zu verwenden. Heute musste nun allerdings zurückgerudert werden. "Bitte beachten Sie, dass es durch die Verwendung nicht zu einer Verwechslung mit den offiziellen Wangeroogeseiten/-Produkten kommen darf. Ebenfalls ist es untersagt die Logos als Seitenaufmacher/Headline zu benutzen." heißt es in einem neuen Schreiben an die Mitglieder. Der Tourist Information Wangerooge Online (TIWO) wurde nämlich schon im vergangenen Jahr von höchster amtlicher Insel-Verwaltungsstelle die Darstellung des Logos auf den hauseigenen Info Seiten im Internet untersagt. Eine Nachfrage der TIWO GbR vom 05.06.03 beim Bürgermeister, ob denn damit nun auch für die TIWO GbR das Verbot aufgehoben wäre, blieb zwar bisher unbeantwortet, hat aber wohl offenbar für hektische Aktivitäten bei den Offiziellen gesorgt.
Wie das Logo denn nun benutzt werden darf geht aus dem neuerlichen Schnellschuss des Tourist Centers allerdings auch nicht konkret hervor. Kein Wunder, dass es mindestens einen Kritiker gibt, der der Führungsriege des Vereins mangelnde Professionalität vorhält.
Mit dem Umgang von Kritik hat der Vereinsvorstand eh so seine eigene Art. Da bekommt ein Kritiker auch schon mal Post vom Anwalt, worin der Ausschluss wegen vereinsschädigendem Verhaltens angedroht wird. Ob Kritik damit allerdings wirklich unterdrückt werden kann, darf ernsthaft bezweifelt werden.
Eigentlich sollten die Verantwortlichen der TIWO GbR für deren Umsicht dankbar sein, denn immerhin bleiben dem Verein und der Verwaltung damit etliche Abmahn- und Erklärungsschreiben und somit eben auch Kosten und Ärger erspart. Es ist aber wohl eher zu erwarten, dass diese Sichtweise der Dinge dort nicht zur Einsicht reift.
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