16.06.03
Richtigstellung:
Es gab kein Verbot
der Verwendung des Logos der Gemeinde bzw. des Kurverwaltungsbetriebes
unter den unten näher bezeichneten Auflagen war die Verwendung
des Logos gestattet.
Auszug aus einer E-mail des Bürgermeisters vom 16.06.2003
Bitte nehmen
Sie nochmals zur Kenntnis, dass Ihnen gegenüber kein Verbot der
Verwendung des Logos der Gemeinde bzw. des Kurverwaltungsbetriebes ausgesprochen
wurde. In meinem Schreiben vom 30. Juni 2002 an den Küstenserver
heißt es wörtlich:
"Das Wangerooge-Logo darf von Externen nur in den im Corporate
Design festgelegten Größen, Farben und Stilelementen verwendet
werden. Es gibt weiterhin die Möglichkeit, auch mit dem Logo und
der Sonne zu gestalten, wobei jedoch das Logo "unten rechts"
und die Sonne "oben links" positioniert werden sollten, um
Verwechslungen mit öffentlichen Publikationen der Gemeinde oder
des Kurverwaltungsbetriebes zu vermeiden. Dem Logo darf auch nur der
Claim "Erholung ist eine Insel" oder ein sonstiger von der
Gemeinde oder dem Kurverwaltungsbetrieb freigegebener Claim hinzugefügt
werden, wobei dieser Claim rechts des Logos darzustellen ist. Nur unter
diesen Vorgaben ist die Verwendung des Logos und der Stilelemente erlaubt.
Ihre Internetpräsentation entspricht diesen Grundsätzen nicht.
Ich bitte Sie dringend, Ihre Internetpräsentation anzupassen."
Eine weitergehende
Beantwortung Ihrer eMail dürfte sich erübrigen.
Ich erwarte, dass Sie Ihre Darstellung, ich hätte Ihnen bzw. dem
Küstenserver die Verwendung des Logos verboten, richtigstellen.
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Küstenserver:
Ergänzende
Stellungnahme
Nicht dem Küstenserver, sondern der TIWO GbR wurde die Verwendung
des LOGOs nur unter Auflagen gestattet und nicht verboten. Die Küstenserver
GbR hat das Logo der Gemeinde- und Kurverwaltung nie für eine eigene
Darstellung verwendet. Für die Verwendung des Logos auf den seinerzeit
in die Homepage des Küstenserver integrierten Seiten der Kurverwaltung
wurde die Küstenserver GbR von der Kurverwaltung ausdrücklich
ohne Auflagen durch Auftrag autorisiert.
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12/06/03
Wangerooge Logo
(hp)
Am 4. Juni bekamen alle Mitglieder des Verkehrsvereins Wangerooge e.V.
elektronische Post vom Leiter des Tourist-Service. Darin wurde den Mitgliedern
angedient das, als Grafik im Anhang beigelegte, offizielle Wangerooge-Logo
"für Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit/Internet"
zu verwenden. Heute musste nun allerdings zurückgerudert werden.
"Bitte beachten Sie, dass es durch die Verwendung nicht zu einer
Verwechslung mit den offiziellen Wangeroogeseiten/-Produkten kommen
darf. Ebenfalls ist es untersagt die Logos als Seitenaufmacher/Headline
zu benutzen." heißt es in einem neuen Schreiben an die
Mitglieder. Der Tourist Information Wangerooge Online (TIWO) wurde nämlich
schon im vergangenen Jahr von höchster amtlicher Insel-Verwaltungsstelle
die Darstellung des Logos auf den hauseigenen Info Seiten im Internet
untersagt. Eine Nachfrage der TIWO GbR vom 05.06.03 beim Bürgermeister,
ob denn damit nun auch für die TIWO GbR das Verbot aufgehoben wäre,
blieb zwar bisher unbeantwortet, hat aber wohl offenbar für hektische
Aktivitäten bei den Offiziellen gesorgt.
Wie das Logo denn nun benutzt werden darf geht aus dem neuerlichen Schnellschuss
des Tourist Centers allerdings auch nicht konkret hervor. Kein Wunder,
dass es mindestens einen Kritiker gibt, der der Führungsriege des
Vereins mangelnde Professionalität vorhält.
Mit dem Umgang von Kritik hat der Vereinsvorstand eh so seine eigene
Art. Da bekommt ein Kritiker auch schon mal Post vom Anwalt, worin der
Ausschluss wegen vereinsschädigendem Verhaltens angedroht wird.
Ob Kritik damit allerdings wirklich unterdrückt werden kann, darf
ernsthaft bezweifelt werden.
Eigentlich sollten die Verantwortlichen der TIWO GbR für deren
Umsicht dankbar sein, denn immerhin bleiben dem Verein und der Verwaltung
damit etliche Abmahn- und Erklärungsschreiben und somit eben auch
Kosten und Ärger erspart. Es ist aber wohl eher zu erwarten, dass
diese Sichtweise der Dinge dort nicht zur Einsicht reift.
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