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Wangerooge News
 
19.06.02

Einschränkungen bei Bebauung und Schilderflut auf der Insel

- ren- Wangerooge. Andreas Wiethop vom Planungsbüro Boner in Dangast stellte auf der jüngsten Sitzung des Wangerooger Umwelt-, Bau-, Planungs- und Feuerwehrausschusses unter Leitung von Jürgen Wiebach, CDU die Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 8 „Zedeliusstraße“ vor. Danach soll nunmehr eine dreigeschossige Bebauung mit einer Gebäudehöhe von maximal 13 Metern auf der östlichen Seite zulässig sein. Die Giebelbreite soll auf 15 Meter festgelegt werden um das städtebauliche Bild zu erhalten. Die Dachneigung darf 32 bis 40 Grad betragen, Mansardendächer 60 bis 75 Grad. Für Veranden ist für einen Drittel eine andere Dachform als das fallende Trapezdach mit 5 bis 20 Grad Neigung möglich. Damit wird die Gesamtansicht nicht zu unruhig. Die Giebelform, die auf der Zedeliusstraße zugewandten Seite vorgesehen ist, soll auch für die Seitenstraßen aufgenommen werden. Der Ausschuss einigte sich auf den Entwurf mit den vorgesehenen Änderungen. Nach der Flächennutzungsplanänderung soll er an Verwaltungsausschuss und Rat weitergegeben werden. Zum Zweiten ging es in der Sitzung um die Eindämmung der Flut nicht genehmigter Werbeanlagen. Bis zum Ende der Auslegungsfrist am 31. Mai gingen kaum Stellungnahmen der 32 Träger öffentlicher Belange ein. Einziger Diskussionspunkt war, ob nicht auch Einzelbuchstaben auf Platten von maximal 0,35 m² angebracht werden dürften. Sie dürfen, wenn die Trägerplatten mit dem Farbton der Hintergrundfassade übereinstimmen. Der schließlich einstimmig verabschiedete Satzungsbeschluss sieht auch Zurückhaltung für die Gewerbetreibenden im zukünftigen Gewerbegebiet vor. Auch hier darf die die Werbefläche nicht breiter als drei Meter sein.


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