Einschränkungen bei Bebauung und Schilderflut
auf der Insel
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ren- Wangerooge. Andreas Wiethop vom Planungsbüro Boner in
Dangast stellte auf der jüngsten Sitzung des Wangerooger
Umwelt-, Bau-, Planungs- und Feuerwehrausschusses unter Leitung
von Jürgen Wiebach, CDU die Änderungen des Bebauungsplanes
Nr. 8 Zedeliusstraße vor. Danach soll nunmehr
eine dreigeschossige Bebauung mit einer Gebäudehöhe
von maximal 13 Metern auf der östlichen Seite zulässig
sein. Die Giebelbreite soll auf 15 Meter festgelegt werden um
das städtebauliche Bild zu erhalten. Die Dachneigung darf
32 bis 40 Grad betragen, Mansardendächer 60 bis 75 Grad.
Für Veranden ist für einen Drittel eine andere Dachform
als das fallende Trapezdach mit 5 bis 20 Grad Neigung möglich.
Damit wird die Gesamtansicht nicht zu unruhig. Die Giebelform,
die auf der Zedeliusstraße zugewandten Seite vorgesehen
ist, soll auch für die Seitenstraßen aufgenommen werden.
Der Ausschuss einigte sich auf den Entwurf mit den vorgesehenen
Änderungen. Nach der Flächennutzungsplanänderung
soll er an Verwaltungsausschuss und Rat weitergegeben werden.
Zum Zweiten ging es in der Sitzung um die Eindämmung der
Flut nicht genehmigter Werbeanlagen. Bis zum Ende der Auslegungsfrist
am 31. Mai gingen kaum Stellungnahmen der 32 Träger öffentlicher
Belange ein. Einziger Diskussionspunkt war, ob nicht auch Einzelbuchstaben
auf Platten von maximal 0,35 m² angebracht werden dürften.
Sie dürfen, wenn die Trägerplatten mit dem Farbton der
Hintergrundfassade übereinstimmen. Der schließlich
einstimmig verabschiedete Satzungsbeschluss sieht auch Zurückhaltung
für die Gewerbetreibenden im zukünftigen Gewerbegebiet
vor. Auch hier darf die die Werbefläche nicht breiter als
drei Meter sein.