Keine
"Boßelgebühr" für Wangerooge
(hp)
Woran erkennt man eigentlich eine funktionierende Verwaltung?
Böse Zungen behaupten, an einer höchst unwirtschaftlichen
Arbeitsweise und an besonders hoher Verschuldung. Mag
sein, aber richtig ausgezeichnet und lobend erwähnt
wird sie, zumindest von überzeugten Verwaltern,
erst dann, wenn ihre Mitarbeiter besonderes kreatives
Engagement in Sachen Abgaben und Steuern zeigen, mit
denen den Bürgern dann überaus effektiv das
Geld aus der Tasche gezogen werden kann.
Da wird so mancher über die ungerechte Lastenverteilung
des Fremdenverkehrsbeitrages sinnieren, oder sich über
eine Abgabe für die Nutzung öffentlichen Luftraumes
über Gehwegen für Markisen wundern, ist dann
wohl aber nur noch wenig erstaunt wenn er von einer
"Gebühr für Freizeitboßeler"
hört.
Wie
die Norwest-Zeitung in Ihrer Ausgabe vom 04.04.2002
berichtete, wird im Kreis Wittmund nun eine Gebühr
für das Boßeln auf Kreisstrassen erhoben.
Kreisrat Wilhelm Frerichs rechtfertigt in einem Interview
mit der NWZ die Gebührenerhebung, Zitat: "Nach
Paragraph 29 der Strassenverkehrsordnung bedürfen
Veranstaltungen, die die Straßen mehr als verkehrsüblich
in Anspruch nehmen, einer Erlaubnis.". Darunter
falle eben auch das Boßeln, so Frerichs weiter,
ein Gebührenrahmen dafür ist per Bundesverordnung
festgelegt. Allerdings räumt Frerichs ein, daß
die Strassen durch das Boßeln keinen Schaden nehmen
würden, sachliche Gründe für eine Gebührenerhebung
gebe es deshalb nicht.
Wangerooge lehnt die Gebühr für Strassenboßler
ab. Das Boßeln auf der Strasse zum Westen bleibt
auch weiterhin kostenfrei, so der Ordnungsamtsleiter
der Gemeinde Dirk Lindner, allerdings werde die Strasse
von Boßelgruppen aber auch nur selten benutzt.