KÜSTENSERVER   -   Der Online-Anzeiger  
Postfach 324   -  26477 WANGEROOGE
- kuestenserver@online.de
Wangerooge News
05.04.02

Keine "Boßelgebühr" für Wangerooge

(hp) Woran erkennt man eigentlich eine funktionierende Verwaltung? Böse Zungen behaupten, an einer höchst unwirtschaftlichen Arbeitsweise und an besonders hoher Verschuldung. Mag sein, aber richtig ausgezeichnet und lobend erwähnt wird sie, zumindest von überzeugten Verwaltern, erst dann, wenn ihre Mitarbeiter besonderes kreatives Engagement in Sachen Abgaben und Steuern zeigen, mit denen den Bürgern dann überaus effektiv das Geld aus der Tasche gezogen werden kann.
Da wird so mancher über die ungerechte Lastenverteilung des Fremdenverkehrsbeitrages sinnieren, oder sich über eine Abgabe für die Nutzung öffentlichen Luftraumes über Gehwegen für Markisen wundern, ist dann wohl aber nur noch wenig erstaunt wenn er von einer "Gebühr für Freizeitboßeler" hört.
Wie die Norwest-Zeitung in Ihrer Ausgabe vom 04.04.2002 berichtete, wird im Kreis Wittmund nun eine Gebühr für das Boßeln auf Kreisstrassen erhoben. Kreisrat Wilhelm Frerichs rechtfertigt in einem Interview mit der NWZ die Gebührenerhebung, Zitat: "Nach Paragraph 29 der Strassenverkehrsordnung bedürfen Veranstaltungen, die die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, einer Erlaubnis.". Darunter falle eben auch das Boßeln, so Frerichs weiter, ein Gebührenrahmen dafür ist per Bundesverordnung festgelegt. Allerdings räumt Frerichs ein, daß die Strassen durch das Boßeln keinen Schaden nehmen würden, sachliche Gründe für eine Gebührenerhebung gebe es deshalb nicht.
Wangerooge lehnt die Gebühr für Strassenboßler ab. Das Boßeln auf der Strasse zum Westen bleibt auch weiterhin kostenfrei, so der Ordnungsamtsleiter der Gemeinde Dirk Lindner, allerdings werde die Strasse von Boßelgruppen aber auch nur selten benutzt.

 

Page maintained by Heino Plagenz, kuestenserver@online.de
Copyright(c) Küstenserver GbR. - Postfach 324 - 26477 Insel Wangerooge
All rights reserved. Alle Rechte vorbehalten. Created: 25.10.97 Refreshed: 02.03.2002