Regelung der Außenwerbung
- Bürgermeister Holger Kohls ist froh, "dass (nun auch)
ein erster kompletter
Entwurf einer Satzung zur Regelung der Außenwerbung vorliegt",
denn dieses
Thema war schon mehrfach Gegenstand der Verhandlungen im Fach- und
Verwaltungsausschuss. Schließlich soll Verunstaltungen vorgebeugt
und eine
positive Ortsbildpflege im Nordseeheilbad Wangerooge betrieben werden.
Der
vorgelegte Entwurf wurde vom Umwelt-, Bau-, Planungs- und Feuerwehrausschuss
zwar ebenfalls mit einer Erweiterung der vorgeschlagenen ausgewiesenen
Flächen einstimmig angenommen, doch nach grundsätzlicher
Beschlussfassung
durch den Rat bedarf die Satzung der Abstimmung mit einigen Trägern
öffentlicher Belange (so unter anderem dem Landkreis Friesland).
Mit der
Beschränkung der Werbeanlagen auf die Erdgeschosse sollen Häufungen
von
Reklameflächen vermieden werden. Dem gleichen Zweck dienen auch
die
Beschränkungen in den Ausmaßen in den Werbeanlagen. Pro
Gebäude oder Gewerbe
soll fortan außerdem nur noch eine Werbeanlage angebracht werden
dürfen. Auch
Schrifthöhen auf Markisen sollen vorgeschrieben werden. Wegweisungen
zu
Hotels, Pensionen, Gaststätten und auch Restaurants sind zulässig,
sollen
jedoch mit dem Beschilderungssystem der Gemeinde übereinstimmen
und daher
auch ausschließlich über die Gemeinde in Auftrag gegeben
werden. Um den
vielen nicht genehmigten Werbeanlagen und Hinweisbeschilderungen wirksam
begegnen zu können, soll für bestehende Anlagen eine Übergangsfrist
geregelt
werden, die jedoch den Zeitraum von einem Jahr nicht überschreiten
soll. Bei
vorhandenen und genehmigten Werbeanlagen, die dieser örtlichen
Bauvorschrift
nicht entsprechen, soll bei Umbaumaßnahmen die Änderung
der Werbeanlage
verlangt werden. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße
bis zu 10000
DM geahndet werden. Ordnungswidrige Werbeanlagen können auf Kosten
des
Bauherrn entfernt werden.