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Regelung der Außenwerbung

- Bürgermeister Holger Kohls ist froh, "dass (nun auch) ein erster kompletter
Entwurf einer Satzung zur Regelung der Außenwerbung vorliegt", denn dieses
Thema war schon mehrfach Gegenstand der Verhandlungen im Fach- und
Verwaltungsausschuss. Schließlich soll Verunstaltungen vorgebeugt und eine
positive Ortsbildpflege im Nordseeheilbad Wangerooge betrieben werden. Der
vorgelegte Entwurf wurde vom Umwelt-, Bau-, Planungs- und Feuerwehrausschuss
zwar ebenfalls mit einer Erweiterung der vorgeschlagenen ausgewiesenen
Flächen einstimmig angenommen, doch nach grundsätzlicher Beschlussfassung
durch den Rat bedarf die Satzung der Abstimmung mit einigen Trägern
öffentlicher Belange (so unter anderem dem Landkreis Friesland). Mit der
Beschränkung der Werbeanlagen auf die Erdgeschosse sollen Häufungen von
Reklameflächen vermieden werden. Dem gleichen Zweck dienen auch die
Beschränkungen in den Ausmaßen in den Werbeanlagen. Pro Gebäude oder Gewerbe
soll fortan außerdem nur noch eine Werbeanlage angebracht werden dürfen. Auch
Schrifthöhen auf Markisen sollen vorgeschrieben werden. Wegweisungen zu
Hotels, Pensionen, Gaststätten und auch Restaurants sind zulässig, sollen
jedoch mit dem Beschilderungssystem der Gemeinde übereinstimmen und daher
auch ausschließlich über die Gemeinde in Auftrag gegeben werden. Um den
vielen nicht genehmigten Werbeanlagen und Hinweisbeschilderungen wirksam
begegnen zu können, soll für bestehende Anlagen eine Übergangsfrist geregelt
werden, die jedoch den Zeitraum von einem Jahr nicht überschreiten soll. Bei
vorhandenen und genehmigten Werbeanlagen, die dieser örtlichen Bauvorschrift
nicht entsprechen, soll bei Umbaumaßnahmen die Änderung der Werbeanlage
verlangt werden. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 10000
DM geahndet werden. Ordnungswidrige Werbeanlagen können auf Kosten des
Bauherrn entfernt werden.

 

 

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