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Ratssitzung

Modern, grosszügig und einig zeigte sich der Gemeinderat von Wangerooge bei der Änderung der Kurbeitragssatzung. Künftig werden neben Ehepartnern auch Lebenspartner von Wangeroogern, die ihren Lebensmittelpunkt nicht auf der Insel haben, von der Zahlung des Kurbeitrages befreit. "Wir sind die einzige Insel, die das tut", sagt Bürgermeister Holger Kohls, und mit dem Hinweis "und zwar unabhängig davon, ob es sich um Partner gleich- oder verschiedengeschlechtiger Paare handelt" unterstreicht Bärbel Herfel (CDU) die moderne Einstellung des Inselrates. Grosszügig soll bei Familien mit vielen Kindern, Zivildienstleistenden und durchreisenden Wassersportlern der Kurbeitrag ganz oder doch wenigstens zum Teil erlassen werden. Diesen Regelungen stimmte der Rat ebenso einhellig zu wie dem Plan, auf die WangeroogeCard, über die der Kurbeitrag abgerechnet wird, attraktive Gratisangebote wie einen Besuch des alten Leuchtturmes, des Cobigolfplatzes, einen Film der DGzRS oder für Kinder bis zum fünften Schuljahr auch einen Schwimmbadbesuch einzutragen.
Kontrovers wurde die Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitrages und die Höhe der von den einzelnen Leistungsträgern zu zahlenden Beiträge diskutiert. Während es Kohls begrüsste, dass nach Gerichtsentscheidungen zu Gunsten der Gemeinde jetzt Rechtssicherheit herrsche, beklagte die Dehoga in einem Schreiben an den Rat die Ungerechtigkeit der Lastenverteilung. Verwirrung entstand ausserdem dadurch, dass während der Vorberatungen in den Ausschüssen und zur abschliessenden Beratung unterschiedliche Zahlen vorgelegt wurden. Mit dem Hinweis darauf, dass im Laufe des Jahres der Verteilungsschlüssel für den insgesamt zu erhebenden Betrag von 350.000.- DM mit den Vertretern der einzelnen Verbände erneut beraten werden könne, stimmte der Rat mehrheitlich für die Vorlage. Mit nachdrücklicher Einmütigkeit bestätigte der Rat seinen Beschluss, gegen das Nationalparkgesetz zu klagen, falls beim letzten Erörterungstermin mit der Nationalparkverwaltung im April kein Konsens erzielt werde. Keinesfalls werde man sich darauf einlassen, durch eine Hinhaltetaktik der Gesprächspartner die Frist zur Klageerhebung zu versäumen.

von Walter Dressel

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