Ratssitzung
Modern, grosszügig und einig zeigte sich der Gemeinderat von Wangerooge
bei der Änderung der Kurbeitragssatzung. Künftig werden neben Ehepartnern
auch Lebenspartner von Wangeroogern, die ihren Lebensmittelpunkt nicht
auf der Insel haben, von der Zahlung des Kurbeitrages befreit. "Wir
sind die einzige Insel, die das tut", sagt Bürgermeister Holger Kohls,
und mit dem Hinweis "und zwar unabhängig davon, ob es sich um Partner
gleich- oder verschiedengeschlechtiger Paare handelt" unterstreicht
Bärbel Herfel (CDU) die moderne Einstellung des Inselrates. Grosszügig
soll bei Familien mit vielen Kindern, Zivildienstleistenden und durchreisenden
Wassersportlern der Kurbeitrag ganz oder doch wenigstens zum Teil
erlassen werden. Diesen Regelungen stimmte der Rat ebenso einhellig
zu wie dem Plan, auf die WangeroogeCard, über die der Kurbeitrag abgerechnet
wird, attraktive Gratisangebote wie einen Besuch des alten Leuchtturmes,
des Cobigolfplatzes, einen Film der DGzRS oder für Kinder bis zum
fünften Schuljahr auch einen Schwimmbadbesuch einzutragen.
Kontrovers wurde die Kalkulation des Fremdenverkehrsbeitrages und
die Höhe der von den einzelnen Leistungsträgern zu zahlenden Beiträge
diskutiert. Während es Kohls begrüsste, dass nach Gerichtsentscheidungen
zu Gunsten der Gemeinde jetzt Rechtssicherheit herrsche, beklagte
die Dehoga in einem Schreiben an den Rat die Ungerechtigkeit der Lastenverteilung.
Verwirrung entstand ausserdem dadurch, dass während der Vorberatungen
in den Ausschüssen und zur abschliessenden Beratung unterschiedliche
Zahlen vorgelegt wurden. Mit dem Hinweis darauf, dass im Laufe des
Jahres der Verteilungsschlüssel für den insgesamt zu erhebenden Betrag
von 350.000.- DM mit den Vertretern der einzelnen Verbände erneut
beraten werden könne, stimmte der Rat mehrheitlich für die Vorlage.
Mit nachdrücklicher Einmütigkeit bestätigte der Rat seinen Beschluss,
gegen das Nationalparkgesetz zu klagen, falls beim letzten Erörterungstermin
mit der Nationalparkverwaltung im April kein Konsens erzielt werde.
Keinesfalls werde man sich darauf einlassen, durch eine Hinhaltetaktik
der Gesprächspartner die Frist zur Klageerhebung zu versäumen.
von Walter Dressel