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Finanzausschuss 2

Die Unternehmen, die am Fremdenverkehr verdienen, müssen sich an den Kosten beteiligen, die für Einrichtungen und Werbung für den Fremdenverkehr entstehen. Das ist die allgemein anerkannte Rechtfertigung für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages auf Wangerooge. Uneinigkeit besteht darüber, wie man den Vorteil misst, den einzelne Betriebe vom Fremdenverkehr haben. Denn nach diesem Vorteil soll die Höhe der Abgabe berechnet werden. Auf Wangerooge verfährt man nach dem Fallingbosteler Modell. Das geht so: Zuerst wird festgestellt, wieviel die Gäste überhaupt auf der Insel ausgeben. Dann wird nach Erfahrungswerten festgelegt, wieviel davon auf die einzelnen Branchen - vom Gastgeber bis zum Einzelhandel - entfällt. Dieser Betrag wird dann nach bestimmten Gesichtspunkten unter den Mitgliedern dieser Branchen aufgeteilt. Gaststätten zahlen für jeden Stuhl, Reiterhöfe für jedes Pferd, Einzelhändler für jeden Quadratmeter Verkaufsfläche. Diese Verteilung fanden drei Wangerooger Betriebe ungerecht und klagten bereits 1996 gegen die Regelung. Jetzt entschied das Oldenburger Verwaltungsgericht in zweien der drei Fälle, dass die Erhebung und Verteilung der Lasten rechtens sei. Nach diesen Entscheidungen sieht sich die Gemeinde auf der sicheren Seite und geht mit einem guten Gefühl an die weitere Arbeit mit der Satzung.zahn

von Walter Dressel

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