Finanzausschuss 2
Die Unternehmen,
die am Fremdenverkehr verdienen, müssen sich an den Kosten beteiligen,
die für Einrichtungen und Werbung für den Fremdenverkehr entstehen.
Das ist die allgemein anerkannte Rechtfertigung für die Erhebung des
Fremdenverkehrsbeitrages auf Wangerooge. Uneinigkeit besteht darüber,
wie man den Vorteil misst, den einzelne Betriebe vom Fremdenverkehr
haben. Denn nach diesem Vorteil soll die Höhe der Abgabe berechnet
werden. Auf Wangerooge verfährt man nach dem Fallingbosteler Modell.
Das geht so: Zuerst wird festgestellt, wieviel die Gäste überhaupt
auf der Insel ausgeben. Dann wird nach Erfahrungswerten festgelegt,
wieviel davon auf die einzelnen Branchen - vom Gastgeber bis zum Einzelhandel
- entfällt. Dieser Betrag wird dann nach bestimmten Gesichtspunkten
unter den Mitgliedern dieser Branchen aufgeteilt. Gaststätten zahlen
für jeden Stuhl, Reiterhöfe für jedes Pferd, Einzelhändler für jeden
Quadratmeter Verkaufsfläche. Diese Verteilung fanden drei Wangerooger
Betriebe ungerecht und klagten bereits 1996 gegen die Regelung. Jetzt
entschied das Oldenburger Verwaltungsgericht in zweien der drei Fälle,
dass die Erhebung und Verteilung der Lasten rechtens sei. Nach diesen
Entscheidungen sieht sich die Gemeinde auf der sicheren Seite und
geht mit einem guten Gefühl an die weitere Arbeit mit der Satzung.zahn
von Walter Dressel