Stellungnahme des Bürgermeisters zum Nationalparkgesetz.
Wangerooge hätte überhaupt keine Probleme mit dem Nationalpark, wenn
es die Insel zweimal gäbe. Einmal als Schutzgebiet des Nationalparks
und einmal als eine Insel, auf der die Zukunftsplanung sich an der
Fortentwicklung des Angebots für den Fremdenverkehr orientiert. Da
Wangerooge aber in jeder Hinsicht einmalig ist, stossen die Interessen
der Nationalparkverwaltung und die Entwicklungsplanung des Gemeinderates
der Insel hart aufeinander.
Im Nationalparkgesetz scheint die Sache eindeutig: Ein Nationalpark
ist ein vom Menschen nicht oder nur wenig beeinflusstes Gebiet. Da
im Nationalpark aber Menschen leben, wird das gesamte Gebiet in drei
Zonen gegliedert: die Ruhezone, die der Nutzung völlig entzogen ist,
der Zwischenzone, in der die Nutzung stark eingeschränkt ist und die
Erholungszone, die für die Nutzung weitgehend frei, einer Überplanung
durch die Gemeinde aber weitgehend entzogen ist.
Für die Gemeinde bedeutet diese Zonierung eine Einschränkung der Nutzungs-
und Planungsmöglichkeiten, die der Inselrat in dem Umfang, den das
Nationalparkgesetz vorsieht, nicht hinnehmen will. Die Vorschläge
und Änderungswünsche des Gemeinderates zum Nationalparkgesetz hat
Bürgermeister Holger Kohls dem Niedersächsischen Umweltministerium
jetzt in einem Forderungskatalog mitgeteilt. Danach sollen alle bebauten
und genutzten Flächen auf der Insel aus der Zonierung herausgenommen
werden. Damit würde unter anderem ein Ausbau des Flughafens und der
Kläranlage aber auch die Anlage eines Golfplatzes auf einer Fläche
von etwa 30 Hektar im Ost- oder Westinnengroden ermöglicht. Ausserdem
könnte für das Gebiet um den derzeitigen Reitstall ein Bebauungsplan
aufgestellt werden.
Ausserdem fordert der Rat eine Ausweitung der Erholungszonen an den
Stränden im Norden und Westen der Insel und eine Bestandsgarantie
für alle vorhandenen Wege, Wanderwege, Rad- und Radwanderwege und
Reitwege sowie alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen.
Der Rat will Wangerooge freigestellt sehen von der Pflicht, auf der
Insel Ausgleichsflächen bereitzustellen für Baumassnahmen im Rahmen
des Küstenschutzes und verlangt die dauerhafte Gewährleistung von
Nutzungsrechten des Weidelandes. Auch die übliche Nutzung des Wattenmeeres
durch Sportschiffer, einschliesslich dem Recht zum Trockenfallen an
der Ostspitze der Insel. Auch das traditionelle Recht der Inselbewohner
zum Sammeln von Pilzen und Beeren sowie zum Angeln und Muschelsammeln
für den Eigenbedarf soll erhalten bleiben.
Kohls ist zuversichtlich, mit den Wünschen der Gemeinde Gehör zu finden,
da er bei einem Gesprächstermin im Oktober dieses Jahres "viel Verständnis"
für die Sorgen und Vorschläge der Insel gefunden habe.
von Walter Dressel