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Stellungnahme des Bürgermeisters zum Nationalparkgesetz.


Wangerooge hätte überhaupt keine Probleme mit dem Nationalpark, wenn es die Insel zweimal gäbe. Einmal als Schutzgebiet des Nationalparks und einmal als eine Insel, auf der die Zukunftsplanung sich an der Fortentwicklung des Angebots für den Fremdenverkehr orientiert. Da Wangerooge aber in jeder Hinsicht einmalig ist, stossen die Interessen der Nationalparkverwaltung und die Entwicklungsplanung des Gemeinderates der Insel hart aufeinander.
Im Nationalparkgesetz scheint die Sache eindeutig: Ein Nationalpark ist ein vom Menschen nicht oder nur wenig beeinflusstes Gebiet. Da im Nationalpark aber Menschen leben, wird das gesamte Gebiet in drei Zonen gegliedert: die Ruhezone, die der Nutzung völlig entzogen ist, der Zwischenzone, in der die Nutzung stark eingeschränkt ist und die Erholungszone, die für die Nutzung weitgehend frei, einer Überplanung durch die Gemeinde aber weitgehend entzogen ist.

Für die Gemeinde bedeutet diese Zonierung eine Einschränkung der Nutzungs- und Planungsmöglichkeiten, die der Inselrat in dem Umfang, den das Nationalparkgesetz vorsieht, nicht hinnehmen will. Die Vorschläge und Änderungswünsche des Gemeinderates zum Nationalparkgesetz hat Bürgermeister Holger Kohls dem Niedersächsischen Umweltministerium jetzt in einem Forderungskatalog mitgeteilt. Danach sollen alle bebauten und genutzten Flächen auf der Insel aus der Zonierung herausgenommen werden. Damit würde unter anderem ein Ausbau des Flughafens und der Kläranlage aber auch die Anlage eines Golfplatzes auf einer Fläche von etwa 30 Hektar im Ost- oder Westinnengroden ermöglicht. Ausserdem könnte für das Gebiet um den derzeitigen Reitstall ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Ausserdem fordert der Rat eine Ausweitung der Erholungszonen an den Stränden im Norden und Westen der Insel und eine Bestandsgarantie für alle vorhandenen Wege, Wanderwege, Rad- und Radwanderwege und Reitwege sowie alle Ver- und Entsorgungseinrichtungen.
Der Rat will Wangerooge freigestellt sehen von der Pflicht, auf der Insel Ausgleichsflächen bereitzustellen für Baumassnahmen im Rahmen des Küstenschutzes und verlangt die dauerhafte Gewährleistung von Nutzungsrechten des Weidelandes. Auch die übliche Nutzung des Wattenmeeres durch Sportschiffer, einschliesslich dem Recht zum Trockenfallen an der Ostspitze der Insel. Auch das traditionelle Recht der Inselbewohner zum Sammeln von Pilzen und Beeren sowie zum Angeln und Muschelsammeln für den Eigenbedarf soll erhalten bleiben.

Kohls ist zuversichtlich, mit den Wünschen der Gemeinde Gehör zu finden, da er bei einem Gesprächstermin im Oktober dieses Jahres "viel Verständnis" für die Sorgen und Vorschläge der Insel gefunden habe.

von Walter Dressel

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